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Dieses Bild zeigt den Text "Willkommen bei saibo.org" in der Blindenschrift Braille
 

Accessibility (engl.: Zugänglichkeit)

Unter Accessibility versteht man, Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und Programme nutzbar zu machen:
Der Inhalt eines elektronischen Angebotes soll für alle verfügbar sein.

Für einen Online-Auftritt bedeutet dies zum Beispiel, dass die Struktur für Text- und Sprach-Browser zugänglich sein muss, und dass Bilder, Ton- und Filmdokumente durch Alternativ- und Beschreibungstexte erklärt werden sollen.

Nach den USA hat nun auch Deutschland eine Rechtsverordnung zum barrierefreien Zugriff auf Online-Informationen der Bundesbehörden erlassen. In der Schweiz ist eine entsprechende Weisung in Vorbereitung. Von diesen Rechtsverordnungen geht Signalwirkung aus.

Die Accessibility-Standarts wurden vom w3c erarbeitet:
http://www.w3c.org/WAI/

Als Beispiel können sie sich anhören, wie sich die Navigation durch diese Seite im sprachbasierten Browser JAWS anhört (mp3 / 1,3 MB):

play Seitenbeispiel

Dies ist ein Alternativtext, der erscheint, wenn ein Bild nicht angezeigt wird. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist dies oft die einzige Möglichkeit, zu erfahren, was ein Bild zeigt.