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Accessibility (engl.: Zugänglichkeit)
Unter Accessibility versteht man, Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und Programme nutzbar zu machen: Der Inhalt eines elektronischen Angebotes soll für alle verfügbar sein.
Für einen Online-Auftritt bedeutet dies zum Beispiel, dass die Struktur für Text- und Sprach-Browser zugänglich sein muss, und dass Bilder, Ton- und Filmdokumente durch Alternativ- und Beschreibungstexte erklärt werden sollen.
Nach den USA hat nun auch Deutschland eine Rechtsverordnung zum barrierefreien Zugriff auf Online-Informationen der Bundesbehörden erlassen. In der Schweiz ist eine entsprechende Weisung in Vorbereitung. Von diesen Rechtsverordnungen geht Signalwirkung aus.
Die Accessibility-Standarts wurden vom w3c erarbeitet:
http://www.w3c.org/WAI/
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